Nachdem Sie beschlossen haben, auf professionelle Hilfe zu setzen und Ihre Probleme anzupacken, kann konstruktiv an Ihrer Zukunft gearbeitet werden. Ziel ist, nach einer detaillierten Bestandsaufnahme ein Konzept zu entwickeln und zu begleiten, das Leben, Arbeit, Unternehmen und die finanzielle Situation wieder in Einklang bringt. Hierbei ist zum Beispiel bei Unternehmern abzuwägen, ob eine Weiterführung der geschäftlichen Aktivitäten oder ein Neustart die bessere Variante ist.

Zunächst steht jedoch im Vordergrund, dass Sie Ruhe vor den Gläubigern haben. Dies geschieht durch die neue Strukturierung Ihrer Verwaltungsorganisation oder eine entsprechende Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Dazu ist nötig, dass Sie mit offenen Karten spielen und Vertrauen haben, auch wenn durch mich keinerlei rechts- oder steuerberatende Tätigkeit ausgeführt wird.

Ziel aller Aktivitäten ist die professionelle Entschuldung. Mit dem gemeinsam erarbeiteten Konzept, welches je nach Bedarf das komplette Spektrum der gesetzeskonformen Dienstleistungen beinhalten kann, wird versucht, die anstehenden Probleme zu lösen. Die Inhalte der Planungen zielen darauf ab, dass betroffene Unternehmen oder Privatpersonen möglichst schnell wieder die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zurückerlangen. Die Hilfe vor einer drohenden Insolvenz steht also jederzeit im Vordergrund.

Für Sie gibt es immer eine Zukunft, denn die Insolvenzordnung will jedem, der trotz redlichen Bemühens wirtschaftlich gescheitert ist, nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs eröffnen. Das wesentliche Instrumentarium zur Erreichung dieser Ziele ist das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung. Das gesamte Prozedere kann der Schuldner mit Hilfe einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater) bestreiten.